Auf dieses Thema macht eine Ausstellung im Gesundheitszentrum des Odenwaldkreises aufmerksam. Sie wurde am 25. Nov. von der Chefärztin der Frauenklinik Prof. Dr. Julia Mann und der Frauenärztin und Vorsitzenden der Frauenkommission Dr. Erika Ober gemeinsam mit den beiden Gleichstellungsbeauftragten des Odenwaldkreises Veronika Assmann und Petra Karg eröffnet. Auch Mitarbeitende der Beratungsstelle für Krisenintervention und des Frauenhauses sowie Mitglieder der Frauenkommission waren bei der Vernissage anwesend. Die Landfrauen des Bezirksvereins Reichelsheim unterstützen diese Aktion. Auch sie sind Mitglied in der Frauenkommission und werden dort durch ihre Vorsitzende vertreten.
Der nächste Deutsche LandFrauentag findet
am 30. Juni 2026 in Essen statt.
Eröffnung der Ausstellung am 8. März im Gesundheitszentrum Erbach:
Die Ausstellung zeigt die Geschichte einer der ältesten Frauenberufe. Die Dokumentation zeigt Abbildungen auf Marmortafeln von Geburten mit Hebammen schon 400 Jahre vor Christus. Von der Hebammenkunst im 15. und 16. Jahrhundert wird berichtet und berühmte Hebammen aus dieser Zeit vorgestellt. Über Gebärhäuser für ledige Frauen im 19. Jahrhundert, Hebammen im Nationalsozialismus und der Wandel von der Hausgeburt zur Geburt in der Klinik im 20. und 21. Jahrhundert spannt sich der Rahmen der Ausstellung.
Auf der Informationstafel zum dualen Studiengang "Hebammenkunde" wird die neue Ausbildung in diesem Beruf erläutert.
Bei der Eröffnungsfeier dieser Ausstellung beleuchteten die Vortragenden den Wert und die Aktualität dieser Veranstaltung. Gilt es doch die Versorgung von Schwangeren und die Geburt hier bei uns im ländlichen Raum sicherzustellen.
Aufgewertet wurde diese Veranstaltung durch eine Rede von Professorin Dr. Marita Metz-Becker. Sie gibt Hebammen auf dem Land eine Stimme mit ihrem Vortrag: „Drei Generationen Hebammenalltag“. Der
Link zum Einwählen in den Online-Vortrag ist unter manuela-weidmann.@freenet.de zu erhalten.
Die Eröffnungsfeier wurde muskalisch von der Harfenspielerin Petra Krämer umrahmt.
Die hessischen Landfrauen wählten am 12. November 2022 einen neuen Landesvorstand. Über 300 delegierte Landfrauen
und Gäste aus ganz Hessen trafen sich am vergangenen Samstag zur Vertreterinnenversammlung des Landfrauenverbandes (LFV) Hessen in der Stadthalle in Friedberg zu einer abwechslungsreichen und
zukunftsweisenden Veranstaltung.
Mit 87% Ja-Stimmen wurde Ursula Pöhlig als Präsidentin des LFV Hessen für die nächsten vier Jahre gewählt. Ihr
zur Seite stehen im neunköpfigen Vorstand: Claudia Storch (Bezirksverein Fulda) als 1. Stellvertretende Vorsitzende, Helga Schmidt (Bezirksverein Hanau) als 2. stellvertretende Vorsitzende sowie
die Beisitzerinnen Justyna Arnold, Jacqueline Falk, Waltraud Vialon, Anka Krüger, Sigrid Reuter-Duda und Dr. Monika Hölscher.
Präsidentin Ursula Pöhlig dankte nach der Wahl für das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam mit ihrem neuen Vorstandsteam freut sie sich auf die kommenden Aufgaben und Herausforderungen.
Entwarnung für Landfrauenvereine !
Kuchenbasare von EU-Lebensmittelinformationsverordnung nicht betroffen
Landfrauenvereine sind von der Verpflichtung zur Allergen-Kennzeichnung von „loser Ware“ gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung nicht betroffen.
Die Ankündigung des Inkrafttretens der neuen Verordnung hatte in den Landfrauenvereinen hessenweit blankes Entsetzen ausgelöst.
Am 13. Dezember tritt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft. Gemäß dieser Verordnung muss nicht nur bei verpackter, sondern auch bei unverpackter Ware auf Zutaten, die Allergien
oder Unverträglichkeiten auslösen können, hingewiesen werden. Auf
Anfrage des LFV Hessen gab es nun Entwarnung: Unter Bezug auf eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12810_de.htm) teilte das
Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit, dass Punkt 15 der Verordnung ausdrücklich besagt, dass die Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung nur für
Unternehmen gelten sollte. “Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z.
B. bei Wohl- tätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen", heißt es dort wörtlich.
Landfrauenvereine sind also von der Verpflichtung zur Allergen-Kennzeichnung bei Kuchenbasaren oder der Abgabe anderer unverpackter Lebensmittel nicht betroffen.
Für Allergiker und Menschen, die an Lebensmittelunverträglichkeiten leiden, ist die Kennzeichnung jedoch eine große Hilfe bei der Lebensmittelauswahl. Damit können Symptome wie Juckreiz,
Blähungen oder Durchfall bis hin zu lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen vermieden werden. Daher ist es durchaus empfehlenswert, bei dem Verkauf von Kuchen oder anderen unverpackten
Lebensmitteln wie Waffeln oder Salaten auf solche Zutaten hinzuweisen. Dies ist mit relativ wenig Aufwand möglich. So kann z.B. durch einen Aushang auf die in den Lebensmitteln verwendeten
Zutaten und ggf. auch die darin enthaltenen Allergie und Unverträglichkeiten auslösenden Stoffe hingewiesen werden. Eine andere Möglichkeit ist, die Rezepte für die angebotenen Lebensmittel in
einer Mappe bereitzuhalten, damit Betroffene sich über die verwendeten Zutaten informieren können.
Für weitere Fragen steht Bettina Sommerfeld (sommerfeld@landfrauen-hessen.de, Tel.:06172-77 0 73) gerne zur Verfügung.
Stand: 21. November 2014
Folgende Zutaten* und aus ihnen hergestellte Erzeugnisse können Allergien
und/oder Unverträglichkeiten auslösen:
· Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
· Krebstiere
· Eier
· Fische
· Erdnüsse
· Sojabohnen
· Milch
· Schalenfrüchte wie Mandeln, Hasel-, Wal-, Pekan-, Paran-, Makadamiaüsse, Pistazien
· Sellerie
· Senf
· Sesamsamen
· Schwefeldioxid und Sulfite
· Lupinen
· Weichtiere wie Schnecken, Muscheln oder Tintenfische